Integrationshilfe

Eingliederungshilfe = Integrationshilfe gemäß § 35a SGB VIII

 

Hinsichtlich der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in der Schule gilt es, den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Integrationsbedarf zu unterscheiden. Des Weiteren hilft es, auch die beiden Begriffe „Inklusion“ und „Integration“ in diesem Zusammenhang voneinander zu trennen, um einer Begriffsverwischung vorzubeugen und dementsprechend Klarheit zu schaffen.

 

AOSF

Das AOSF-Verfahren (Ausbildungsordnung Sonderpädagogischer Förderbedarf) klärt, ob ein Kind eine zusätzliche sonderpädagogische Förderung erhält.

Hier wird unterschieden zwischen folgenden Förderschwerpunkten:

L (= Lernen),
S (= Sprache),
ESE (= Emotionale und soziale Entwicklung),
GE (= Geistige Entwicklung),
KME (= Körperliche und motorische Entwicklung),
HuK (= Hören und Kommunikation) und
Se (= Sehen)

 

Integrationshilfe

Der Bereich der Integration ist hiervon getrennt zu betrachten und wird durch § 35a SGB VIII geregelt. Während der sonderpädagogische Förderbedarf durch zusätzlich ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer erbracht wird, wird die Integrationshilfe von sogenannten Integrations-Helfer:innen geleistet. Diese können sehr unterschiedliche Grundausbildungen haben, sie sind allerdings keine Lehrer:innen.

Um den Bedarf einer Integrationshilfe zu erfüllen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Zum einen bescheinigt ein/e Kinder- und- Jugendlichen Psychiater:in dem Kind, dass es von einer seelischen (gemeint ist psychischen) Behinderung bedroht ist.
  • Zum anderen muss festgestellt werden, dass das Kind bezüglich der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche zu erwarten ist.

 

Inklusion

Der Begriff der Inklusion betrifft sowohl den sonderpädagogischen Förderbedarf als auch den Bedarf einer Eingliederungshilfe und meint konkret, dass das Kind inklusiv mit entsprechender Unterstützung eine Regelschule besuchen kann.

 

Systemische Integrationshilfe durch Familienzukunft

Der Systemische Fachdienst Familienzukunft benennt als Systemischer Anbieter von Integrationshilfen in einer sachlich kritischen Haltung, das Kind in seiner Entwicklung der Autonomie- und der Verselbstständigung durch ein etwaiges zu viel an Hilfe nicht überzuversorgen. Diese Dienstleistung Integrationshilfe der Familienzukunft steht demnach im Kontext des Auslotens von „weniger kann mehr sein“ und „nur so viel als irgend nötig“.

Eine Integrationshilfe (I-Helferin und I-Helfer) hat also im Ansatz der Familienzukunft das Ziel, sich möglichst für das Kind überflüssig zu machen und jeglicher Stigmatisierung entgegenzuwirken.

 

AFT & Schule

So haben wir hierfür auch ein eigenes Konzept namens „AFT & Schule“ (AFT = Aufsuchende Familientherapie) entwickelt, mit dem ermöglicht wird, etwaige Integrationsprobleme des Kindes in der Schule durch eine familientherapeutische Unterstützung des Kindes in der Familie zu lösen.

Sogenannte Schulpaten werden in der Schule tätig und stehen in enger Abstimmung mit dem AFT-Team, so dass die Ursachen für den Integrationsbedarf beseitigt werden, ohne dass es einer Integrationshilfe bedarf.

Oder es wird deutlich, dass tatsächlich eine Integrationshilfe unabdinglich ist, wobei diese (s.o.) auch wieder dem systemischen Ansatz folgt, sich der Autonomie des Kindes unterzuordnen und so zu handeln, dass das Kind möglichst bald keine Integrationshilfe mehr braucht.