Das Jugendamt

Für wen ist dieser Text?

 

Ein Jugendamt oder auch das „Amt für Kinder, Jugendliche und Familien“ weiß selbst ja am besten, wie ein solches Amt eingerichtet und für das Kindeswohl wirksam aufgebaut ist.

Also ist diese Information in erster Linie für interessierte Familien und etwaige Familientherapeutinnen und -therapeuten gedacht. Darüber hinaus sind die Informationen vielleicht auch interessant für Schulen, Kindergärten und sonstige Einrichtungen.

In jeder Stadt

 

– genau genommen in jeder Kommunalverwaltung -, gibt es ein Jugendamt.

Und das ist für Kinder, Jugendliche und deren Familie eine rundum gute Einrichtung, denn ein Jugendamt liefert die Grundlage dafür, dass es allen Kindern und Jugendlichen in der Stadt und im Lande weitestgehend gut geht.

Natürlich ist ein Jugendamt ein breit aufgestellter Teil der gesamten Behörde. Der Bereich für die Belange der Kinder, Jugendlichen und Familien umfasst einen gesonderten Teil der Aufgaben des Jugendamtes. Diese Abteilung des Jugendamtes wird Kommunaler Sozialdienst (KSD) oder auch Allgemeiner Sozialdienst (ASD) genannt.

Der Fachdienst Familienzukunft kann vom ASD des Jugendamtes als freier Träger der Jugendhilfe für Hilfen zur Erziehung (HzE) für eine Familie eingesetzt werden.

Kooperationen mit Jugendämtern.

 

Die Familienzukunft kooperiert bereits erfolgreich mit folgenden Jugendämtern:

Westfalen:

Hamm, Ahlen, Arnsberg, Beckum, Bergisch-Gladbach, Kreis Coesfeld, Stadt Coesfeld, Dülmen, Greven, Kamen, Moers, Mühlheim an der Ruhr, Münster, Oelde, Kreis Soest, Kreis Steinfurt, Kreis Unna, Stadt Unna, Kreis Warendorf und Werne.

Baden-Württemberg / Bayern:

Ansbach, Göppingen, Miltenberg, Neustadt an der Aisch, Ostalbkreis, Schwäbisch-Hall, Tauberbischofsheim

Gerne bauen wir auch neue Kooperationen zu Jugendämtern in anderen Städten auf. Sprechen Sie uns hierfür bitte einfach direkt an.

Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten der mit uns kooperierenden Jugendämtern.

Jugendämter Westfalen

Jugendamt Hamm

Stadt Hamm

Telefon: 02381-176201

Zur Internetseite des Jugendamtes Hamm

Jugendamt Ahlen

Stadt Ahlen

Telefon: 02382-59244

Zur Internetseite des Jugendamtes Ahlen

Jugendamt Arnsberg

Stadt Arnsberg

Telefon: 02932-201-1745

Zur Internetseite des Jugendamtes Arnsberg

Jugendamt Beckum

Stadt Beckum

Telefon: 02521-29-5102

Zur Internetseite des Jugendamtes Beckum

Jugendamt Bergisch-Gladbach

Erstberatungsstelle in der Bezirkssozialarbeit

Telefon: 02202-14-2325

Zur Internetseite des Jugendamtes Bergisch-Gladbach

Jugendamt Kreis Coesfeld

Kreis Coesfeld

Telefon: 02541-180

Zur Internetseite des Jugendamtes Kreis Coesfeld

Jugendamt Stadt Coesfeld

Stadt Coesfeld

Telefon: 02541 939-2324

Zur Internetseite des Jugendamtes Stadt Coesfeld

Jugendamt Dülmen

Stadt Dülmen

Telefon: 02594-12-0

Zur Internetseite des Jugendamtes Dülmen

Jugendamt Greven

Stadt Greven

Telefon: 02571-9200

Zur Internetseite des Jugendamtes Greven

Jugendamt Kamen

Stadt Kamen

Telefon: 02307-148-0

Zur Internetseite des Jugendamtes Kamen

Jugendamt Moers

Stadt Moers

Telefon: 02841-201-727

Zur Internetseite des Jugendamtes Moers

Jugendamt Mühlheim an der Ruhr

Stadt Mühlheim an der Ruhr

Telefon: 0208-455-5445

Zur Internetseite des Jugendamtes Mühlheim an der Ruhr

Jugendamt Münster

Stadt Münster

Telefon: 0251-492-5101

Zur Internetseite des Jugendamtes Münster

Jugendamt Oelde

Stadt Oelde

Telefon: 02522 -72-508

Zur Internetseite des Jugendamtes Oelde

Jugendamt Kreis Soest

Kreis Soest

Telefon: 02921-30-2579

Zur Internetseite des Jugendamtes Kreis Soest

Jugendamt Kreis Steinfurt

Kreis Steinfurt

Telefon: 02551-69-2305

Zur Internetseite des Jugendamtes Steinfurt

Jugendamt Kreis Unna

Kreis Unna

Telefon: 02303-27-0

Zur Internetseite des Jugendamtes Kreis Unna

Jugendamt Stadt Unna

Stadt Unna

Telefon: 02302-103-510

Zur Internetseite des Jugendamtes Stadt Unna

Jugendamt Kreis Warendorf

Kreis Warendorf

Telefon: 02581-53-5101

Zur Internetseite des Jugendamtes Kreis Warendorf

Jugendamt Werne

Stadt Werne

Telefon: 02389-71513

Zur Internetseite des Jugendamtes Werne

Jugendämter Baden-Württemberg / Bayern

Jugendamt Ansbach

Stadt Ansbach

Telefon: 0981-51349

Zur Internetseite des Jugendamtes Ansbach

Jugendamt Kreis Göppingen

Kreis Göppingen

Telefon: 07161-202-4201

Zur Internetseite des Jugendamtes Kreis Göppingen

Jugendamt Kreis Miltenberg

Kreis Miltenberg

Telefon: 09371-501-0

Zur Internetseite des Jugendamtes Kreis Miltenberg

Jugendamt Kreis Neustadt an der Aisch

Kreis Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim

Telefon: 09161-92-2550

Zur Internetseite des Jugendamtes Kreis Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim

Jugendamt Kreis Ostalbkreis

Kreis Ostalbkreis

Telefon: 07361-503-1454

Zur Internetseite des Jugendamtes Kreis Ostalbkreisindsheim

Jugendamt Kreis Schwäbisch Hall

Kreis Schwäbisch Hall

Telefon: 0791-755-7339

Zur Internetseite des Jugendamtes Kreis Schwäbisch Hall

Jugendamt Kreis Tauberbischofsheim

Kreis Tauberbischofsheim

Telefon: 09341-82-5480

Zur Internetseite des Jugendamtes Kreis Tauberbischofsheim

Warum systemtherapeutisch?

 

Systemtherapeutische Hilfen zur Erziehung ermöglichen es den Jugendämtern, nachhaltig, lösungsorientiert und die Ursachen auflösend sowohl das Kindeswohl sicherzustellen und so womöglich Fremdunterbringungen zu umgehen, als auch Rückführungen in die Familie zu ermöglichen und so familienerhaltend zu arbeiten

Systemtherapeutische Aufsuchende Familiendiagnostik und Aufsuchende Familientherapie geben dem Jugendamt die Möglichkeit, dass nicht nur die die Symptome der Störung tragenden Kinder, die sogenannten „Symptomträger“, gesehen und unterstützt werden, sondern dass zudem auch alle Geschwisterkinder mit einbezogen werden. Die Eltern werden in einer positiven, die Eltern und ihre Erziehung konstruktiv stärkenden Arbeitsweise vor Ort im System im Selbstmanagement und in der Persönlichkeitsentwicklung in ihrem ganz individuellen Lebensweltbezug unterstützt.

Wir stellen uns in der Aufsuchenden Familientherapie in den Dienst der Familie, die sich Hilfe zur Erziehung über das Jugendamt ermöglicht hat bzw. ermöglicht bekommt. Und diesen Dienst erweisen wir, indem wir das, was wir mittels der „systemischen Methoden“ als zielführend gelernt haben, in jedem Termin fachlich umsetzen.

Hiermit wird der Grundhaltung der Familientherapie Rechnung getragen, die Hilfe so bald wie möglich als erfolgreich und der Familie bestens gedient habend beenden zu können, sprich sich überflüssig zu machen.

Gesetzliche Grundlagen.

 

Wie beinahe alles in einem Rechtsstaat basiert auch das Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern auf einer soliden gesetzlichen Grundlage, hier in erster Linie das Sozialgesetzbuch SGB VIII. In diesem Gesetzestext sind u.a. die Hilfen zur Erziehung klar geregelt:

§ 27 Hilfe zur Erziehung
§ 28 Erziehungsberatung
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33 Vollzeitpflege
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan 

Hier gelangen Sie zum vollständigen Gesetzestext.

Gesetzlicher Rahmen

 

für die Aufsuchende Famlientherapie:

Während für die Hilfen zur Erziehung spezielle Gesetze die Grundlage liefern, ist die Aufsuchende Familientherapie (AFT) als Hilfe zur Erziehung trotz ihrer nun zwei bis drei Jahrzehnten Geschichte quasi noch dermaßen neu in unserer gesellschaftlichen Entwicklung, dass es hierfür bislang noch keinen gesonderten Paragraphen gibt. Die Politik ist hier also gefragt und bereits auf dem Weg, die Gesetzgebung auch der modernen, systemischen und systemtherapeutischen Ausgestaltung der Jugendhilfe anzupassen.

Die zu schaffende gesetzliche Grundlage könnte beispielsweise wie folgt lauten:

§ xy Aufsuchende Familientherapie

 

„Wünscht sich oder benötigt eine Familie für die Hilfe zur Erziehung eine Systemtherapeutische Hilfe in Form einer Familientherapie, die die Ursachen der Problematik zur nachhaltigen Veränderung im Sinne des Kindes- und Jugendwohles mit den  Kindern, Jugendlichen und deren Eltern in der Familie erarbeitet, so kann der Familie diese Hilfe auch ambulant im eigenen häuslichen Umfeld angeboten werden. 

 

Eine Familientherapie beinhaltet die fachlichen Standards der systemischen Therapie. Dies sind: Ursachenbearbeitung und Lösungsorientierung sowie Stärkung der Ressourcen mittels intensiver Achtsamkeit für die Bedürfnisse und Ziele aller Familienmitglieder.“ (Dingerkus, 2019)

Solange diese Novellierung des SGB VIII noch nicht realisiert ist, wird die AFT über die Paragraphen 27 und 31, SGB VIII, verankert.

 Konkrete Anwendung.

 

Ein Jugendamt beauftragt freie Träger der Jugendhilfe, wie den Fachdienst Familienzukunft, in Absprache mit der Familie, um eine Aufsuchende Familientherapie im eigenen häuslichen Umfeld der Familie zu ermöglichen.

Dies kann sowohl im Leistungsbereich als freiwillige Hilfe beantragt werden, als auch bei einem Bedarf zur Abklärung oder auch Beseitigung einer Kindeswohlgefährdung in einem unabdinglichen Zusammenhang geleistet werden müssen. Auch hier bleibt die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Dreiklang der Familie, des Jugendamtes und des Fachdienstes die Grundlage des Erfolges unserer Arbeit im Sinne des Kindewohles.

Für den letzteren Bereich hält der Fachdienst Familienzukunft sogenannte Kinderschutzfachkräfte in einem „insoweit erfahrenen“ Kinderschutzfachteam vor.

Rollen und Aufgaben.

 

So differenzieren sich die einzelnen Rollen und Aufgaben:

  • Die Familie beantragt die Hilfen zur Erziehung, die auch wirklich die nötigen Veränderungen bewirken.
  • Das Jugendamt stellt somit sicher, dass den Kindern, Jugendlichen und Familien auch wirklich geholfen wird.
  • Und die Familienzukunft realisiert die Hilfe durch qualifizierte Fachleute, sprich Systemische Familientherapeutinnen und –therapeuten, die für die Familie zielführend lösungsorientiert arbeiten.

Im Sinne der hilfreichen Bedingungen für das Kindeswohl wird sodann genau die Unterstützung gegeben, die möglichst nachhaltig für die Zukunft in der Familie die erwünschten bzw. benötigten Veränderungen und Entwicklungen konkret werden lassen.

Neben der Familientherapie gibt es auch die Ambulanten Hilfen Erziehungsbeistand (E-Bei) und Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH).

 

Der Mensch und die Person.

 

Der Mensch und die Person stehen wünschenswerterweise stets im Mittelpunkt.

Wir erleben in den Jugendämtern sehr engagierte und sachlich versierte pädagogische Fachkräfte, mit denen eine Zusammenarbeit im Sinne des Kindeswohles bereichernd und zielführend ist.

Konzepte, wie z.B. „Kein Kind zurücklassen“ oder „Jedem Kind ein Musikinstrument“ belegen nicht nur allzu deutlich, wie hoch der Bedarf für das Kindeswohl in unserer Lebenswelt de facto ist, sondern auch, wie sehr zum Dienste des Kindes- und Jugendwohles allerortens gearbeitet wird.