Das Jugendamt
Für wen ist dieser Text?
Ein Jugendamt oder auch das „Amt für Kinder, Jugendliche und Familien“ weiß selbst ja am besten, wie ein solches Amt eingerichtet und für das Kindeswohl wirksam aufgebaut ist.
Also ist diese Information in erster Linie für interessierte Familien und etwaige Familientherapeutinnen und -therapeuten gedacht. Darüber hinaus sind die Informationen vielleicht auch interessant für Schulen, Kindergärten und sonstige Einrichtungen.
In jeder Stadt
– genau genommen in jeder Kommunalverwaltung -, gibt es ein Jugendamt.
Und das ist für Kinder, Jugendliche und deren Familie eine rundum gute Einrichtung, denn ein Jugendamt liefert die Grundlage dafür, dass es allen Kindern und Jugendlichen in der Stadt und im Lande weitestgehend gut geht.
Natürlich ist ein Jugendamt ein breit aufgestellter Teil der gesamten Behörde. Der Bereich für die Belange der Kinder, Jugendlichen und Familien umfasst einen gesonderten Teil der Aufgaben des Jugendamtes. Diese Abteilung des Jugendamtes wird Kommunaler Sozialdienst (KSD) oder auch Allgemeiner Sozialdienst (ASD) genannt.
Der Fachdienst Familienzukunft kann vom ASD des Jugendamtes als freier Träger der Jugendhilfe für Hilfen zur Erziehung (HzE) für eine Familie eingesetzt werden.
Kooperationen mit Jugendämtern.
Die Familienzukunft kooperiert bereits erfolgreich mit folgenden Jugendämtern:
Westfalen:
Hamm, Ahlen, Arnsberg, Beckum, Bergisch-Gladbach, Kreis Coesfeld, Stadt Coesfeld, Dülmen, Greven, Kamen, Moers, Mühlheim an der Ruhr, Münster, Oelde, Kreis Soest, Kreis Steinfurt, Kreis Unna, Stadt Unna, Kreis Warendorf und Werne.
Baden-Württemberg / Bayern:
Ansbach, Göppingen, Miltenberg, Neustadt an der Aisch, Ostalbkreis, Schwäbisch-Hall, Tauberbischofsheim
Gerne bauen wir auch neue Kooperationen zu Jugendämtern in anderen Städten auf. Sprechen Sie uns hierfür bitte einfach direkt an.
Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten der mit uns kooperierenden Jugendämtern.
Jugendämter Westfalen
Jugendamt Hamm
Jugendamt Ahlen
Jugendamt Arnsberg
Jugendamt Beckum
Jugendamt Bergisch-Gladbach
Erstberatungsstelle in der Bezirkssozialarbeit
Telefon: 02202-14-2325
Jugendamt Kreis Coesfeld
Jugendamt Stadt Coesfeld
Jugendamt Dülmen
Jugendamt Greven
Jugendamt Kamen
Jugendamt Moers
Jugendamt Mühlheim an der Ruhr
Stadt Mühlheim an der Ruhr
Telefon: 0208-455-5445
Jugendamt Münster
Jugendamt Oelde
Jugendamt Kreis Soest
Jugendamt Kreis Steinfurt
Jugendamt Kreis Unna
Jugendamt Stadt Unna
Jugendamt Kreis Warendorf
Jugendamt Werne
Jugendämter Baden-Württemberg / Bayern
Jugendamt Ansbach
Jugendamt Kreis Göppingen
Jugendamt Kreis Miltenberg
Jugendamt Kreis Neustadt an der Aisch
Kreis Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim
Telefon: 09161-92-2550
Zur Internetseite des Jugendamtes Kreis Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim
Jugendamt Kreis Ostalbkreis
Kreis Ostalbkreis
Telefon: 07361-503-1454
Jugendamt Kreis Schwäbisch Hall
Kreis Schwäbisch Hall
Telefon: 0791-755-7339
Jugendamt Kreis Tauberbischofsheim
Kreis Tauberbischofsheim
Telefon: 09341-82-5480
Warum systemtherapeutisch?
Systemtherapeutische Hilfen zur Erziehung ermöglichen es den Jugendämtern, nachhaltig, lösungsorientiert und die Ursachen auflösend sowohl das Kindeswohl sicherzustellen und so womöglich Fremdunterbringungen zu umgehen, als auch Rückführungen in die Familie zu ermöglichen und so familienerhaltend zu arbeiten
Systemtherapeutische Aufsuchende Familiendiagnostik und Aufsuchende Familientherapie geben dem Jugendamt die Möglichkeit, dass nicht nur die die Symptome der Störung tragenden Kinder, die sogenannten „Symptomträger“, gesehen und unterstützt werden, sondern dass zudem auch alle Geschwisterkinder mit einbezogen werden. Die Eltern werden in einer positiven, die Eltern und ihre Erziehung konstruktiv stärkenden Arbeitsweise vor Ort im System im Selbstmanagement und in der Persönlichkeitsentwicklung in ihrem ganz individuellen Lebensweltbezug unterstützt.
Wir stellen uns in der Aufsuchenden Familientherapie in den Dienst der Familie, die sich Hilfe zur Erziehung über das Jugendamt ermöglicht hat bzw. ermöglicht bekommt. Und diesen Dienst erweisen wir, indem wir das, was wir mittels der „systemischen Methoden“ als zielführend gelernt haben, in jedem Termin fachlich umsetzen.
Hiermit wird der Grundhaltung der Familientherapie Rechnung getragen, die Hilfe so bald wie möglich als erfolgreich und der Familie bestens gedient habend beenden zu können, sprich sich überflüssig zu machen.
Gesetzliche Grundlagen.
Wie beinahe alles in einem Rechtsstaat basiert auch das Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern auf einer soliden gesetzlichen Grundlage, hier in erster Linie das Sozialgesetzbuch SGB VIII. In diesem Gesetzestext sind u.a. die Hilfen zur Erziehung klar geregelt:
§ 27 Hilfe zur Erziehung
§ 28 Erziehungsberatung
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33 Vollzeitpflege
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan
Hier gelangen Sie zum vollständigen Gesetzestext.
Gesetzlicher Rahmen
für die Aufsuchende Famlientherapie:
Während für die Hilfen zur Erziehung spezielle Gesetze die Grundlage liefern, ist die Aufsuchende Familientherapie (AFT) als Hilfe zur Erziehung trotz ihrer nun zwei bis drei Jahrzehnten Geschichte quasi noch dermaßen neu in unserer gesellschaftlichen Entwicklung, dass es hierfür bislang noch keinen gesonderten Paragraphen gibt. Die Politik ist hier also gefragt und bereits auf dem Weg, die Gesetzgebung auch der modernen, systemischen und systemtherapeutischen Ausgestaltung der Jugendhilfe anzupassen.
Die zu schaffende gesetzliche Grundlage könnte beispielsweise wie folgt lauten:
§ xy Aufsuchende Familientherapie
„Wünscht sich oder benötigt eine Familie für die Hilfe zur Erziehung eine Systemtherapeutische Hilfe in Form einer Familientherapie, die die Ursachen der Problematik zur nachhaltigen Veränderung im Sinne des Kindes- und Jugendwohles mit den Kindern, Jugendlichen und deren Eltern in der Familie erarbeitet, so kann der Familie diese Hilfe auch ambulant im eigenen häuslichen Umfeld angeboten werden.
Eine Familientherapie beinhaltet die fachlichen Standards der systemischen Therapie. Dies sind: Ursachenbearbeitung und Lösungsorientierung sowie Stärkung der Ressourcen mittels intensiver Achtsamkeit für die Bedürfnisse und Ziele aller Familienmitglieder.“ (Dingerkus, 2019)
Solange diese Novellierung des SGB VIII noch nicht realisiert ist, wird die AFT über die Paragraphen 27 und 31, SGB VIII, verankert.
Konkrete Anwendung.
Ein Jugendamt beauftragt freie Träger der Jugendhilfe, wie den Fachdienst Familienzukunft, in Absprache mit der Familie, um eine Aufsuchende Familientherapie im eigenen häuslichen Umfeld der Familie zu ermöglichen.
Dies kann sowohl im Leistungsbereich als freiwillige Hilfe beantragt werden, als auch bei einem Bedarf zur Abklärung oder auch Beseitigung einer Kindeswohlgefährdung in einem unabdinglichen Zusammenhang geleistet werden müssen. Auch hier bleibt die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Dreiklang der Familie, des Jugendamtes und des Fachdienstes die Grundlage des Erfolges unserer Arbeit im Sinne des Kindewohles.
Für den letzteren Bereich hält der Fachdienst Familienzukunft sogenannte Kinderschutzfachkräfte in einem „insoweit erfahrenen“ Kinderschutzfachteam vor.
Rollen und Aufgaben.
So differenzieren sich die einzelnen Rollen und Aufgaben:
- Die Familie beantragt die Hilfen zur Erziehung, die auch wirklich die nötigen Veränderungen bewirken.
- Das Jugendamt stellt somit sicher, dass den Kindern, Jugendlichen und Familien auch wirklich geholfen wird.
- Und die Familienzukunft realisiert die Hilfe durch qualifizierte Fachleute, sprich Systemische Familientherapeutinnen und –therapeuten, die für die Familie zielführend lösungsorientiert arbeiten.
Im Sinne der hilfreichen Bedingungen für das Kindeswohl wird sodann genau die Unterstützung gegeben, die möglichst nachhaltig für die Zukunft in der Familie die erwünschten bzw. benötigten Veränderungen und Entwicklungen konkret werden lassen.
Neben der Familientherapie gibt es auch die Ambulanten Hilfen Erziehungsbeistand (E-Bei) und Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH).
Der Mensch und die Person.
Der Mensch und die Person stehen wünschenswerterweise stets im Mittelpunkt.
Wir erleben in den Jugendämtern sehr engagierte und sachlich versierte pädagogische Fachkräfte, mit denen eine Zusammenarbeit im Sinne des Kindeswohles bereichernd und zielführend ist.
Konzepte, wie z.B. „Kein Kind zurücklassen“ oder „Jedem Kind ein Musikinstrument“ belegen nicht nur allzu deutlich, wie hoch der Bedarf für das Kindeswohl in unserer Lebenswelt de facto ist, sondern auch, wie sehr zum Dienste des Kindes- und Jugendwohles allerortens gearbeitet wird.